{"id":13388,"date":"2025-05-27T14:59:29","date_gmt":"2025-05-27T12:59:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/?page_id=13388"},"modified":"2025-07-09T08:32:52","modified_gmt":"2025-07-09T06:32:52","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<div  class='flex_column av-kw31os-0aa0ae8a90f0556395cd4e5f0d8fbb43 av_one_full  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div  '     ><section  class='av_textblock_section av-mcvkxgf9-116af061e51a3051d56b50040f451264 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h2><strong>-&gt; <\/strong><a href=\"http:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/AGB-1.pdf\"><strong>TTF AGB\u00b4s PDF Datei<\/strong><\/a><\/h2>\n<h2><\/h2>\n<p><strong><u>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (\u201eAGB\u201c)<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>der TTF Frauscher GmbH, mit dem Sitz in A-5230 Mattighofen, FN 421021 z (Fassung Mai 2025)<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong> BEGRIFFSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die gegenst\u00e4ndlichen AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen:<\/p>\n<p>1.1. \u201eKunde\u201c oder \u201eAuftraggeber\u201c bzw. \u201eAG\u201c ist unser Vertragspartner.<\/p>\n<p>1.2. \u201eUnternehmer\u201c ist jeder Kunde, f\u00fcr den das Gesch\u00e4ft zum Betrieb seines Unternehmens geh\u00f6rt, \u201eVerbraucher\u201c ist jeder Kunde, der nicht Unternehmer ist (\u00a7 1 Konsumentenschutzgesetz\/KSchG).<\/p>\n<p>1.3. Ein \u201eUnternehmergesch\u00e4ft\u201c ist jedes Rechtsgesch\u00e4ft zwischen uns und einem Unternehmer, ein \u201eVerbrauchergesch\u00e4ft\u201c ist jedes Rechtsgesch\u00e4ft zwischen uns und einem Verbraucher.<\/p>\n<p><em>Kursiv gedruckte grau hinterlegte<\/em> Passagen dieser AGB gelten nur f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte, nicht f\u00fcr Verbrauchergesch\u00e4fte!<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSGRUNDLAGEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1. Die Bestimmungen dieser AGB gelten f\u00fcr Unternehmer- und Verbrauchergesch\u00e4fte, soweit im Einzelnen &#8211; insbesondere durch grau hinterlegten Kursivdruck und ausdr\u00fcckliche Bezugnahme auf \u201eUnternehmer(gesch\u00e4fte)\u201c oder \u201eVerbraucher(gesch\u00e4fte)\u201c &#8211; nicht Gegenteiliges vermerkt ist. Eine Auflistung der Sonderregelungen f\u00fcr Verbrauchergesch\u00e4fte findet sich in Punkt 14.1. dieser AGB.<\/p>\n<p>2.2. Diese AGB werden allen unseren Angeboten, Auftr\u00e4gen, Rechtsgesch\u00e4ften und sonstigen wie immer gearteten Leistungen zu Grunde gelegt.<\/p>\n<p>2.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Gegen von diesen AGB abweichende Bedingungen (insbesondere AGB) des Kunden erheben wir bereits jetzt Widerspruch. Die Erbringung einer Lieferung oder Leistung durch uns gilt jedenfalls nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden sind und keinen Vorbehalt dagegen \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>2.4. Unsere AGB gelten auch f\u00fcr alle weiteren Rechtsgesch\u00e4fte mit dem Kunden (z.B. Zusatzauftr\u00e4ge), auch wenn deren Geltung nicht gesondert nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>2.5. Erg\u00e4nzend zu diesen AGB gelten die \u201eQualit\u00e4tsrichtlinien Fenster, Au\u00dfent\u00fcren und Fensterfassaden\u201c des Vereins Plattform Fenster \u00d6sterreich in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Diese Bedingungen k\u00f6nnen unter <a href=\"http:\/\/www.ttf.at\/AGB\">www.ttf.at<\/a> abgerufen oder bei uns angefordert werden.<\/p>\n<p>2.6. Bei Widerspr\u00fcchen zwischen den Vertragsgrundlagen und den zu Grunde gelegten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gilt nachstehende Reihenfolge: Unsere Auftragsbest\u00e4tigung inkl. allf\u00e4lliger Sondervereinbarungen, soweit diese von uns ausdr\u00fccklich und schriftlich best\u00e4tigt sind; unsere AGB, die \u201eQualit\u00e4tsrichtlinien Fenster, Au\u00dfent\u00fcren und Fensterfassaden\u201c des Vereins Plattform Fenster \u00d6sterreich.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> ANGEBOT und AUFTRAG <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote an uns zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind f\u00fcr den Kunden ab Zugang bei uns verbindlich; Zugang bei unseren Mitarbeitern, insbesondere Au\u00dfendienstmitarbeitern (Vertretern), ist hierf\u00fcr ausreichend. Eine Annahme des Angebotes durch uns erfolgt ausschlie\u00dflich nach den Bestimmungen des folgenden Punktes 3. 2.<\/p>\n<p>3.2. Wir k\u00f6nnen das Angebot des Kunden nach eigener Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch \u00dcbermittlung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Alle sonstigen, auch sp\u00e4ter getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung wirksam. Dies gilt insbesondere f\u00fcr gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an die von uns zu erbringende(n) Leistung(en) bzw. sonstige Zusatzleistungen und \u2013lieferungen. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen \u2013 ohne Rechtsanspruch des Kunden \u2013 nur gegen separate Bezahlung durchgef\u00fchrt werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Zusatzauftr\u00e4ge und \u00c4nderungsw\u00fcnsche in Regie ausgef\u00fchrt und abgerechnet.<\/p>\n<p><em>3.3. Unsere Mitarbeiter sind nur dann bevollm\u00e4chtigt, rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen in unserem Namen abzugeben, wenn von uns gegen\u00fcber dem Unternehmer offen zu legende Spezialvollmachten erteilt wurden. <\/em><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> PREISE <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1. Die von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich vermerkt ist in Euro (\u20ac), gegen\u00fcber Unternehmern exklusiv, gegen\u00fcber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschl\u00e4ge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr deren Richtigkeit erstellt.<\/p>\n<p>4.2. Alle von uns einem Verbraucher genannten oder mit diesem vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind f\u00fcr die im Angebot\/der Auftragsbest\u00e4tigung ausgewiesene Dauer g\u00fcltig, soweit die Dauer im Angebot\/Auftrag nicht ausgewiesen ist f\u00fcr 2 Monate.<\/p>\n<p><em>4.3. Gegen\u00fcber einem Unternehmer berechtigen uns allf\u00e4llige \u00c4nderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen, innerbetrieblicher Abschl\u00fcsse, sowie \u00c4nderungen anderer, f\u00fcr die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, wie jene f\u00fcr Material, Energie, Fremdarbeiten, Transport, Finanzierung etc., die Preise jederzeit entsprechend zu erh\u00f6hen. Dem Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein R\u00fccktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Gesch\u00e4ftsgrundlage zu.<\/em><\/p>\n<p><em>4.4. Unsere Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen; Kosten f\u00fcr Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden Unternehmern gesondert in Rechnung gestellt.<\/em><\/p>\n<p>4.5. Die unseren Anboten zugrundeliegenden Preise basieren auf den vom AG geschilderten Angaben zur Auftragsdurchf\u00fchrung. Der AG hat besondere Umst\u00e4nde und Eigenschaften der Baustelle, des Be- und Entladeortes, des Ger\u00e4testandplatzes etc. bekannt zu geben. Bei Bedarf und Notwendigkeit ist eine Baustellenbesichtigung zur Feststellung der genannten Umst\u00e4nde vom AG zu beauftragen. Mehraufwendungen auf Grund falscher oder fehlender Angaben sind vom AG auf Regiebasis zu ersetzen.<\/p>\n<p>4.6. Vom Auftrag nicht umfasste Dienstleistungen und Arbeiten, insbesondere Zusatzauftr\u00e4ge, Wartungs-, Reparatur- und\/oder Installationsarbeiten au\u00dferhalb der Gew\u00e4hrleistung werden gesondert verrechnet. Bei \u00c4nderung des Leistungsumfanges durch den AG bzw. bei nachtr\u00e4glich oder w\u00e4hrend der Leistungsausf\u00fchrung erteilten Zusatzauftr\u00e4gen sind diese unabh\u00e4ngig von Pauschalpreisvereinbarungen gesondert vom AG auf Regiebasis zu entlohnen.<\/p>\n<p>4.7. Alle f\u00fcr die Leistungsabwicklung notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen sind zeitgerecht und umfassend vom AG einzuholen. \u00c4nderungen des Auftragsumfanges infolge beh\u00f6rdlicher Auflagen und Vorschreibungen, die uns bei Auftragserteilung nicht ausdr\u00fccklich bekannt gegeben wurden und zu einem Mehraufwand f\u00fchren, sind ebenso wie Zusatzauftr\u00e4ge auf Regiebasis zu entlohnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die zur Abwicklung der beauftragten Leistungen notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen nicht erteilt werden, steht uns ein R\u00fccktrittsrecht unter Verrechnung aller bis dahin angefallenen Leistungen zu.<\/p>\n<p>4.8. Sofern unsere Leistung in Teilen erbracht wird sind wir berechtigt Teilabrechnungen vorzunehmen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> ZAHLUNGSBEDINGUNGEN <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1. Sofern in unserer Auftragsbest\u00e4tigung oder auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, ist die Rechnung sofort nach Erhalt ohne Skonto oder sonstige Abz\u00fcge zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>5.2. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabh\u00e4ngig von deren Widmung, zur Begleichung der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Rechnungsposten zuz\u00fcglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung zu verwenden.<\/p>\n<p><em>5.3. Zahlungen an unsere Angestellten oder sonstige Vertreter die nicht ausdr\u00fccklich schriftlich von uns zum Inkasso berechtigt sind, wirken nicht schuldbefreiend.<\/em><\/p>\n<p>5.4. Bei Zahlungsverzug haben Unternehmer Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz, zumindest aber 9% pro Jahr zu bezahlen, bei Verbrauchern werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 5 % pro Jahr vereinbart.<\/p>\n<p>5.5. Wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt wird, sind wir berechtigt, s\u00e4mtliche Leistungen (einschlie\u00dflich der Produktion der bestellten Elemente) sofort einzustellen oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Der Kunde hat dar\u00fcber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Mahnungen durch uns verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von \u20ac 20,00 zu bezahlen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen dar\u00fcberhinausgehenden Schadens bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug treten Skontovereinbarungen au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>5.6. Der Kunde ist nicht berechtigt gegen unsere Forderungen mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern die Forderungen nicht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder die Forderungen nicht von uns ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig gerichtlich festgestellt sind.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> LIEFERTERMINE, LIEFERFRISTEN <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1. Die in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist kann erst nach Vorplanung und Auftragserfassung durch uns, sp\u00e4testens jedoch 5 Wochen nach der Produktionsfreigabe durch den Kunden zugesagt werden.<\/p>\n<p>6.2. Lieferfristen beginnen nicht vor Vorliegen der Naturma\u00dfe und allf\u00e4lliger Detail- und Ausf\u00fchrungspl\u00e4ne sowie deren Freigabe und auch nicht bevor der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausf\u00fchrung des Auftrags erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsma\u00dfnahmen erf\u00fcllt hat und alle notwendigen Genehmigungen und Bewilligungen eingeholt und uns vorgelegt hat.<\/p>\n<p>6.3. Sofern nicht ausdr\u00fccklich Gesamtleistung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Leistung auch in Teilen zu erbringen.<\/p>\n<p>6.4. Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder Versp\u00e4tung ist nur bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz m\u00f6glich. Sofern ausdr\u00fccklich eine P\u00f6nale vereinbart wurde, ist diese mit h\u00f6chstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.<\/p>\n<p>6.5. Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege, Epidemien sowie darauf Bezug nehmende staatliche Ma\u00dfnahmen oder sonstige F\u00e4lle von h\u00f6herer Gewalt, Krieg, B\u00fcrgerkrieg, Aufruhr, Aufstand, Terrorakte, Sabotage, Mangel an Rohstoffen, Lieferkettenunterbrechungen, Handelsbeschr\u00e4nkungen, Embargo, Sanktionen,\u00a0 Naturkatastrophen, Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie sowie der Ausfall unserer Betriebsanlagen (im Ganzen oder in wesentlichen Teilen) wegen Blitzschlags, Hochwasser, Explosion, Feuer oder wegen eines Angriffes auf unser IT-System, usw.) berechtigen uns zu einer Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist um bis zu zwei Monate. <em>Im \u00dcbrigen gilt nach Ablauf der so verl\u00e4ngerten Lieferfrist Punkt 6.4. mit der Ma\u00dfgabe, dass eine etwaige P\u00f6nale zur G\u00e4nze entf\u00e4llt. <\/em><\/p>\n<p>6.6. Ein verbindlicher Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware unser Werk rechtzeitig verlassen hat oder \u2013 bei Abholung durch den Kunden \u2013 die Lieferung abholbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> AUSF\u00dcHRUNG DER LIEFERUNG\/LEISTUNG, GEFAHRTRAGUNG<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, f\u00fcr die Ware eine Transportversicherung abzuschlie\u00dfen. Es bleibt uns vorbehalten die Versandart und den Versender auszuw\u00e4hlen bzw. zu wechseln.<\/p>\n<p>7.2. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verz\u00f6gerung ist durch uns zu vertreten.<\/p>\n<p>7.3. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, sp\u00e4testens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager\/Werk unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabh\u00e4ngig von einer f\u00fcr die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung \u00fcber. Dies gilt auch bei Teillieferung. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Bekanntgabe der Abholbereitschaft, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden \u00fcber. Bei Annahmeverzug steht uns zudem das Recht zu, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadenersatz zu verlangen.<\/p>\n<p>7.4. Der AG hat s\u00e4mtliche notwendigen Voraussetzungen f\u00fcr unsere Auftragsdurchf\u00fchrung (geeignete Zufahrt, geeignete Aufstellorte f\u00fcr Ger\u00e4te, etc.) auf eigene Rechnung und Gefahr zu schaffen und w\u00e4hrend unserer Auftragsdurchf\u00fchrung zu erhalten. Der AG hat uns gegen\u00fcber s\u00e4mtliche Umst\u00e4nde, die unsere Leistungsdurchf\u00fchrung beeinflussen, wie insbesondere die Bodenbeschaffenheit und Tragf\u00e4higkeit des Aufstellortes samt Zufahrtsm\u00f6glichkeiten, s\u00e4mtliche Einbauten wie Kan\u00e4le, Sch\u00e4chte, Verrohrungen, Medienleitungen und alle anderen Aspekte die zur statischen Beurteilung der Leistungsabwicklung notwendig sind, offenzulegen. Soweit daf\u00fcr Eignungspr\u00fcfungen oder statische Berechnungen notwendig sind, hat der AG diese zu beauftragen und die daf\u00fcr anfallenden Kosten zu tragen. \u00dcber Anfrage werden von uns Achslasten und Abst\u00fctzdrucke der zu verwendenden Maschinen und Ger\u00e4te bekannt gegeben.<\/p>\n<p>7.5. Der Kunde hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung \u00fcbernimmt. <em>Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Besch\u00e4digte Verpackungen, Kratzer, Druckstellen, Dellen, Absch\u00fcrfungen etc. sind bei nicht vollst\u00e4ndig verpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappl\u00e4den, Rolll\u00e4den, etc.) sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.<\/em><\/p>\n<p>7.6. Die Versicherung der Ware erfolgt nur \u00fcber ausdr\u00fccklichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde hat Anspr\u00fcche aus einer Versicherung, insbesondere im Zusammenhang mit allf\u00e4lligen Transportsch\u00e4den, gegen\u00fcber dem Versicherer selbst geltend zu machen; wir \u00fcbernehmen hierf\u00fcr &#8211; insbesondere f\u00fcr versicherte Sch\u00e4den und die rechtzeitige sowie ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geltendmachung von Versicherungsanspr\u00fcchen bzw. die Erf\u00fcllung von Pflichten sowie Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag &#8211; keine wie immer geartete Haftung, auch dann nicht, wenn wir die Versicherung f\u00fcr den Kunden abgeschlossen oder den Kunden in diesem Zusammenhang sonst unterst\u00fctzt haben.<\/p>\n<p>7.7. Unabh\u00e4ngig von jeder Vereinbarung \u00fcber den Ort der Lieferung und die \u00dcbernahme allf\u00e4lliger Transportkosten wird als Erf\u00fcllungsort der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> GEW\u00c4HRLEISTUNG, SCHADENERSATZ <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>8.1. <em>Der Kunde hat bei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverz\u00fcglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen und festgestellte M\u00e4ngel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen 10 Tagen, zu r\u00fcgen. Auf die Einrede der mangelnden R\u00fcge k\u00f6nnen wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie au\u00dfergerichtlich nicht erhoben haben. Verdeckte M\u00e4ngel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu r\u00fcgen, sofern die R\u00fcge innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist erfolgt. Die Gew\u00e4hrleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte \u00c4nderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. <\/em><\/p>\n<p>8.2. <em>Wir k\u00f6nnen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erf\u00fcllen. Der Kunde verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk.<\/em><\/p>\n<p>8.3. Schadenersatzanspr\u00fcche aus Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den uns gegen\u00fcber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz trifft.<em> Die H\u00f6he der Schadenersatzanspr\u00fcche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschr\u00e4nkt. Die Haftung f\u00fcr reine Verm\u00f6genssch\u00e4den (z.B. Aufwand f\u00fcr die Beaufsichtigung von Montage- oder Gew\u00e4hrleistungsarbeiten) wird jedenfalls ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n<p>Dies gilt auch f\u00fcr s\u00e4mtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflicht oder Aufkl\u00e4rungspflicht.<\/p>\n<p><em>8.4. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von \u00a7 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder M\u00e4ngelbehebungen verl\u00e4ngern, hemmen oder unterbrechen die Gew\u00e4hrleistungsfrist nicht. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche nach \u00a7 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von M\u00e4ngeln berechtigt den Kunde nicht zur Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages und zur \u00c4nderung von Zahlungsbedingungen.<\/em><\/p>\n<p>8.5. Werden von uns erbrachte Bauleistungen oder Teile davon oder vom AG an uns \u00fcbergebene Materialien, Bauteile oder sonstige f\u00fcr das Bauwerk bestimmte Gegenst\u00e4nde durch ein unabwendbares Ereignis oder durch Dritte, die uns nicht zuzurechnen sind, besch\u00e4digt oder zerst\u00f6rt, so tr\u00e4gt der AG die Gefahr.<\/p>\n<p>8.6. Tritt bei Errichtung oder Inbetriebnahme eines Werkes, an dem neben uns auch andere Unternehmer beteiligt sind, ein Schaden auf, dann ist uns abweichend von Abschnitt 12.4 der \u00d6NORM B2110 dieser Schaden nur dann zuzurechnen, falls wir als Verursacher einwandfrei feststehen. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch dann, wenn wir der einzige Professionist sind, insbesondere dann, wenn seitens des AG nicht alle m\u00f6glichen Vorkehrungen getroffen wurden, um Schadensf\u00e4lle auszuschlie\u00dfen<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> EIGENTUMSVORBEHALT <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten (auch bereits montierten) Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengeb\u00fchren, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Ma\u00dfgabe der Wertsch\u00f6pfungsanteile.<\/p>\n<p>9.2.<em> Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts erm\u00e4chtigt uns der AG schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gew\u00e4hrt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.<\/em><\/p>\n<p>9.3. Der Kunde hat die Pflicht, w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten und uns von einer Pf\u00e4ndung oder anderen Beeintr\u00e4chtigung des Eigentums durch Dritte unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Ma\u00dfnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.<\/p>\n<p>9.4. <em>Zur Weiterver\u00e4u\u00dferung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes ist ausschlie\u00dflich der Unternehmer berechtigt, zu dessen ordentlichem Gesch\u00e4ftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen Kaufgegenstand geh\u00f6rt. Dieser Unternehmer ist jedoch nicht zu einer Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes, befugt. <\/em><\/p>\n<p>9.5. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt uns der Kunde schon jetzt &#8211; gegebenenfalls in H\u00f6he unseres Miteigentumsanteiles &#8211; zur Sicherung und Befriedigung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die H\u00f6he der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung nachweislich mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Gesch\u00e4ftsb\u00fcchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Abtretung zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> DATENSCHUTZ<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag (mit) enthaltenen personenbezogenen Daten in Erf\u00fcllung dieses Vertrages von uns automationsunterst\u00fctzt gespeichert und verarbeitet werden. Diesbez\u00fcglich verweisen wir auf unsere unter http:\/\/www.ttf.at abrufbare Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>10.2. Der Kunde stimmt ausdr\u00fccklich zu, dass von uns von der Baustelle und vom fertig gestellten Gewerk Lichtbilder erstellt und diese auf unserer Homepage und unseren social-Media Kan\u00e4len zu Werbe- und PR-Zwecken ver\u00f6ffentlicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> ANWENDBARES RECHT <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>11.1. Auf s\u00e4mtliche diesen AGB unterliegende Rechtsgesch\u00e4fte, ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausl\u00e4ndisches Rechtes verweisen. Sieht das \u00f6sterreichische Recht bei Auslandsber\u00fchrung die Anwendung spezieller, auch in \u00d6sterreich geltender internationaler Sachnormen \u2013 wie z.B. das UN-Kaufrecht &#8211; vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch f\u00fcr Fragen \u00fcber das Zustandekommen bzw. \u00fcber die Auslegung dieser AGB und des Vertrages.<\/p>\n<p>11.2. Diese Rechtswahl gilt <strong>bei Verbrauchergesch\u00e4ften<\/strong> nur insoweit, als nicht der gew\u00e4hrte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> ERF\u00dcLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>12.1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz unseres Unternehmens.<\/p>\n<p><em>12.2. Als Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgesch\u00e4ft resultierende Streitigkeiten wird das f\u00fcr den Sitz unserer Gesellschaft sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, einen Unternehmer nach eigener Wahl auch bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zust\u00e4ndig sein kann, insbesondere beim Gericht am Sitz des Kunden. <\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> SCHRIFTFORM <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Sofern in diesen AGB Schriftlichkeit gefordert wird, ist dieses Formerfordernis auch durch Brief, Telefax oder E-Mail (auch ohne elektronische Signatur) erf\u00fcllt.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong> SONDERREGELUNGEN F\u00dcR VERBRAUCHER <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>14.1. Folgende Bestimmungen gelten hinsichtlich der kursiv geschriebenen grau markierten Teile nicht f\u00fcr Verbrauchergesch\u00e4fte: 2.6., 3.3., 4.3., 4.4., 5.3., 6.5., 7.5., 8.1. bis einschlie\u00dflich 8.4., 9.2., 9.4., 12.2.,<\/p>\n<p>14.2. Folgende Bestimmungen gelten nur f\u00fcr Verbrauchergesch\u00e4fte: 4.2., 11.2., 15<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li><strong> INFORMATIONEN ZUR AUS\u00dcBUNG DES WIDERRUFSRECHTS F\u00dcR VERBRAUCHER: <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>15.1. R\u00fccktrittsrecht: Haben Sie ihre Vertragserkl\u00e4rung nicht in den von uns f\u00fcr unsere gesch\u00e4ftlichen Zwecke dauernd ben\u00fctzten R\u00e4umen abgegeben, so k\u00f6nnen Sie von Ihrem Angebot oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>15.2. In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden den Vertrag zu widerrufen. Die R\u00fccktrittsfrist betr\u00e4gt bei reiner Warenlieferung 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Bef\u00f6rderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die R\u00fccktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.<\/p>\n<p>15.3. Ausnahmen vom R\u00fccktrittsrecht: Das R\u00fccktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten sind. Verlangen Sie ausdr\u00fccklich \u2013 nach Best\u00e4tigung Ihrer Kenntnis vom Verlust des R\u00fccktrittsrechtes \u2013 dass wir vor Ablauf der R\u00fccktrittsfrist mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung beginnen sollen, verlieren Sie bei vollst\u00e4ndiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der R\u00fccktrittsfrist das R\u00fccktrittsrecht.\u00a0 Sie haben weiters kein R\u00fccktrittsrecht bei Vertr\u00e4gen \u00fcber dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie uns ausdr\u00fccklich zu einem Besuch zur Ausf\u00fchrung dieser Arbeiten aufgefordert haben.<\/p>\n<p>15.4. Um das R\u00fccktrittsrecht auszu\u00fcben, muss die TTF Frauscher GmbH, Harlochnerstra\u00dfe 4b, 5230 Mattighofen, Tel. +43 (7742) 59259, E-Mail office@ttf.at mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail oder R\u00fccktrittsformular) \u00fcber den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der R\u00fccktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts vor Ablauf der R\u00fccktrittsfrist abgesendet wird.<\/p>\n<p>15.5. Folgen des R\u00fccktritts: Wird der Vertrag widerrufen, haben wir alle erhaltenen Zahlungen einschlie\u00dflich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g\u00fcnstige Standardlieferung gew\u00e4hlt wurde), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen 14 Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber den R\u00fccktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir k\u00f6nnen jedoch die R\u00fcckzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zur\u00fcckerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Ware zur\u00fcckgesandt wurde, je nachdem, welches der fr\u00fchere Zeitpunkt ist. Der Kunde tr\u00e4gt die Kosten der R\u00fccksendung der Ware.<\/p>\n<\/div><\/section><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-13388","page","type-page","status-publish","hentry"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-05-04 23:56:15","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13388","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13388"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13388\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13723,"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/13388\/revisions\/13723"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ttf.at\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13388"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}