-> TTF AGB´s PDF Datei
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)
der TTF Frauscher GmbH, mit dem Sitz in A-5230 Mattighofen, FN 421021 z (Fassung Mai 2025)
- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die gegenständlichen AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.1. „Kunde“ oder „Auftraggeber“ bzw. „AG“ ist unser Vertragspartner.
1.2. „Unternehmer“ ist jeder Kunde, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, „Verbraucher“ ist jeder Kunde, der nicht Unternehmer ist (§ 1 Konsumentenschutzgesetz/KSchG).
1.3. Ein „Unternehmergeschäft“ ist jedes Rechtsgeschäft zwischen uns und einem Unternehmer, ein „Verbrauchergeschäft“ ist jedes Rechtsgeschäft zwischen uns und einem Verbraucher.
Kursiv gedruckte grau hinterlegte Passagen dieser AGB gelten nur für Unternehmergeschäfte, nicht für Verbrauchergeschäfte!
- GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSGRUNDLAGEN
2.1. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Unternehmer- und Verbrauchergeschäfte, soweit im Einzelnen – insbesondere durch grau hinterlegten Kursivdruck und ausdrückliche Bezugnahme auf „Unternehmer(geschäfte)“ oder „Verbraucher(geschäfte)“ – nicht Gegenteiliges vermerkt ist. Eine Auflistung der Sonderregelungen für Verbrauchergeschäfte findet sich in Punkt 14.1. dieser AGB.
2.2. Diese AGB werden allen unseren Angeboten, Aufträgen, Rechtsgeschäften und sonstigen wie immer gearteten Leistungen zu Grunde gelegt.
2.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Gegen von diesen AGB abweichende Bedingungen (insbesondere AGB) des Kunden erheben wir bereits jetzt Widerspruch. Die Erbringung einer Lieferung oder Leistung durch uns gilt jedenfalls nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden sind und keinen Vorbehalt dagegen äußern.
2.4. Unsere AGB gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden (z.B. Zusatzaufträge), auch wenn deren Geltung nicht gesondert nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
2.5. Ergänzend zu diesen AGB gelten die „Qualitätsrichtlinien Fenster, Außentüren und Fensterfassaden“ des Vereins Plattform Fenster Österreich in der jeweils gültigen Fassung. Diese Bedingungen können unter www.ttf.at abgerufen oder bei uns angefordert werden.
2.6. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsgrundlagen und den zu Grunde gelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nachstehende Reihenfolge: Unsere Auftragsbestätigung inkl. allfälliger Sondervereinbarungen, soweit diese von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind; unsere AGB, die „Qualitätsrichtlinien Fenster, Außentüren und Fensterfassaden“ des Vereins Plattform Fenster Österreich.
- ANGEBOT und AUFTRAG
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote an uns zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei uns verbindlich; Zugang bei unseren Mitarbeitern, insbesondere Außendienstmitarbeitern (Vertretern), ist hierfür ausreichend. Eine Annahme des Angebotes durch uns erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des folgenden Punktes 3. 2.
3.2. Wir können das Angebot des Kunden nach eigener Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Dies gilt insbesondere für gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an die von uns zu erbringende(n) Leistung(en) bzw. sonstige Zusatzleistungen und –lieferungen. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur gegen separate Bezahlung durchgeführt werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Zusatzaufträge und Änderungswünsche in Regie ausgeführt und abgerechnet.
3.3. Unsere Mitarbeiter sind nur dann bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, wenn von uns gegenüber dem Unternehmer offen zu legende Spezialvollmachten erteilt wurden.
- PREISE
4.1. Die von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist in Euro (€), gegenüber Unternehmern exklusiv, gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.
4.2. Alle von uns einem Verbraucher genannten oder mit diesem vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind für die im Angebot/der Auftragsbestätigung ausgewiesene Dauer gültig, soweit die Dauer im Angebot/Auftrag nicht ausgewiesen ist für 2 Monate.
4.3. Gegenüber einem Unternehmer berechtigen uns allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen, innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, wie jene für Material, Energie, Fremdarbeiten, Transport, Finanzierung etc., die Preise jederzeit entsprechend zu erhöhen. Dem Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu.
4.4. Unsere Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen; Kosten für Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden Unternehmern gesondert in Rechnung gestellt.
4.5. Die unseren Anboten zugrundeliegenden Preise basieren auf den vom AG geschilderten Angaben zur Auftragsdurchführung. Der AG hat besondere Umstände und Eigenschaften der Baustelle, des Be- und Entladeortes, des Gerätestandplatzes etc. bekannt zu geben. Bei Bedarf und Notwendigkeit ist eine Baustellenbesichtigung zur Feststellung der genannten Umstände vom AG zu beauftragen. Mehraufwendungen auf Grund falscher oder fehlender Angaben sind vom AG auf Regiebasis zu ersetzen.
4.6. Vom Auftrag nicht umfasste Dienstleistungen und Arbeiten, insbesondere Zusatzaufträge, Wartungs-, Reparatur- und/oder Installationsarbeiten außerhalb der Gewährleistung werden gesondert verrechnet. Bei Änderung des Leistungsumfanges durch den AG bzw. bei nachträglich oder während der Leistungsausführung erteilten Zusatzaufträgen sind diese unabhängig von Pauschalpreisvereinbarungen gesondert vom AG auf Regiebasis zu entlohnen.
4.7. Alle für die Leistungsabwicklung notwendigen behördlichen Genehmigungen sind zeitgerecht und umfassend vom AG einzuholen. Änderungen des Auftragsumfanges infolge behördlicher Auflagen und Vorschreibungen, die uns bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich bekannt gegeben wurden und zu einem Mehraufwand führen, sind ebenso wie Zusatzaufträge auf Regiebasis zu entlohnen.
Für den Fall, dass die zur Abwicklung der beauftragten Leistungen notwendigen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden, steht uns ein Rücktrittsrecht unter Verrechnung aller bis dahin angefallenen Leistungen zu.
4.8. Sofern unsere Leistung in Teilen erbracht wird sind wir berechtigt Teilabrechnungen vorzunehmen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Sofern in unserer Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, ist die Rechnung sofort nach Erhalt ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig.
5.2. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung zu verwenden.
5.3. Zahlungen an unsere Angestellten oder sonstige Vertreter die nicht ausdrücklich schriftlich von uns zum Inkasso berechtigt sind, wirken nicht schuldbefreiend.
5.4. Bei Zahlungsverzug haben Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, zumindest aber 9% pro Jahr zu bezahlen, bei Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr vereinbart.
5.5. Wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt wird, sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen (einschließlich der Produktion der bestellten Elemente) sofort einzustellen oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Mahnungen durch uns verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 20,00 zu bezahlen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug treten Skontovereinbarungen außer Kraft.
5.6. Der Kunde ist nicht berechtigt gegen unsere Forderungen mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern die Forderungen nicht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder die Forderungen nicht von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
- LIEFERTERMINE, LIEFERFRISTEN
6.1. Die in der Auftragsbestätigung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist kann erst nach Vorplanung und Auftragserfassung durch uns, spätestens jedoch 5 Wochen nach der Produktionsfreigabe durch den Kunden zugesagt werden.
6.2. Lieferfristen beginnen nicht vor Vorliegen der Naturmaße und allfälliger Detail- und Ausführungspläne sowie deren Freigabe und auch nicht bevor der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat und alle notwendigen Genehmigungen und Bewilligungen eingeholt und uns vorgelegt hat.
6.3. Sofern nicht ausdrücklich Gesamtleistung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Leistung auch in Teilen zu erbringen.
6.4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. Sofern ausdrücklich eine Pönale vereinbart wurde, ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.
6.5. Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege, Epidemien sowie darauf Bezug nehmende staatliche Maßnahmen oder sonstige Fälle von höherer Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Aufstand, Terrorakte, Sabotage, Mangel an Rohstoffen, Lieferkettenunterbrechungen, Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Naturkatastrophen, Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie sowie der Ausfall unserer Betriebsanlagen (im Ganzen oder in wesentlichen Teilen) wegen Blitzschlags, Hochwasser, Explosion, Feuer oder wegen eines Angriffes auf unser IT-System, usw.) berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist um bis zu zwei Monate. Im Übrigen gilt nach Ablauf der so verlängerten Lieferfrist Punkt 6.4. mit der Maßgabe, dass eine etwaige Pönale zur Gänze entfällt.
6.6. Ein verbindlicher Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware unser Werk rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung abholbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
- AUSFÜHRUNG DER LIEFERUNG/LEISTUNG, GEFAHRTRAGUNG
7.1. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen. Es bleibt uns vorbehalten die Versandart und den Versender auszuwählen bzw. zu wechseln.
7.2. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns zu vertreten.
7.3. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager/Werk unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über. Dies gilt auch bei Teillieferung. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Bekanntgabe der Abholbereitschaft, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug steht uns zudem das Recht zu, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.
7.4. Der AG hat sämtliche notwendigen Voraussetzungen für unsere Auftragsdurchführung (geeignete Zufahrt, geeignete Aufstellorte für Geräte, etc.) auf eigene Rechnung und Gefahr zu schaffen und während unserer Auftragsdurchführung zu erhalten. Der AG hat uns gegenüber sämtliche Umstände, die unsere Leistungsdurchführung beeinflussen, wie insbesondere die Bodenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Aufstellortes samt Zufahrtsmöglichkeiten, sämtliche Einbauten wie Kanäle, Schächte, Verrohrungen, Medienleitungen und alle anderen Aspekte die zur statischen Beurteilung der Leistungsabwicklung notwendig sind, offenzulegen. Soweit dafür Eignungsprüfungen oder statische Berechnungen notwendig sind, hat der AG diese zu beauftragen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Über Anfrage werden von uns Achslasten und Abstützdrucke der zu verwendenden Maschinen und Geräte bekannt gegeben.
7.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen, Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappläden, Rollläden, etc.) sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
7.6. Die Versicherung der Ware erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde hat Ansprüche aus einer Versicherung, insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen Transportschäden, gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen; wir übernehmen hierfür – insbesondere für versicherte Schäden und die rechtzeitige sowie ordnungsgemäße Geltendmachung von Versicherungsansprüchen bzw. die Erfüllung von Pflichten sowie Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag – keine wie immer geartete Haftung, auch dann nicht, wenn wir die Versicherung für den Kunden abgeschlossen oder den Kunden in diesem Zusammenhang sonst unterstützt haben.
7.7. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Ort der Lieferung und die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
- GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ
8.1. Der Kunde hat bei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben. Verdeckte Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen.
8.2. Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Kunde verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk.
8.3. Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Die Haftung für reine Vermögensschäden (z.B. Aufwand für die Beaufsichtigung von Montage- oder Gewährleistungsarbeiten) wird jedenfalls ausgeschlossen.
Dies gilt auch für sämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht.
8.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Kunde nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.
8.5. Werden von uns erbrachte Bauleistungen oder Teile davon oder vom AG an uns übergebene Materialien, Bauteile oder sonstige für das Bauwerk bestimmte Gegenstände durch ein unabwendbares Ereignis oder durch Dritte, die uns nicht zuzurechnen sind, beschädigt oder zerstört, so trägt der AG die Gefahr.
8.6. Tritt bei Errichtung oder Inbetriebnahme eines Werkes, an dem neben uns auch andere Unternehmer beteiligt sind, ein Schaden auf, dann ist uns abweichend von Abschnitt 12.4 der ÖNORM B2110 dieser Schaden nur dann zuzurechnen, falls wir als Verursacher einwandfrei feststehen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn wir der einzige Professionist sind, insbesondere dann, wenn seitens des AG nicht alle möglichen Vorkehrungen getroffen wurden, um Schadensfälle auszuschließen
- EIGENTUMSVORBEHALT
9.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten (auch bereits montierten) Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
9.2. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der AG schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
9.3. Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und uns von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
9.4. Zur Weiterveräußerung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes ist ausschließlich der Unternehmer berechtigt, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen Kaufgegenstand gehört. Dieser Unternehmer ist jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes, befugt.
9.5. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt uns der Kunde schon jetzt – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles – zur Sicherung und Befriedigung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung nachweislich mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Abtretung zu verständigen.
- DATENSCHUTZ
10.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag (mit) enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere unter http://www.ttf.at abrufbare Datenschutzerklärung.
10.2. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass von uns von der Baustelle und vom fertig gestellten Gewerk Lichtbilder erstellt und diese auf unserer Homepage und unseren social-Media Kanälen zu Werbe- und PR-Zwecken veröffentlicht werden können.
- ANWENDBARES RECHT
11.1. Auf sämtliche diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung dieser AGB und des Vertrages.
11.2. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchergeschäften nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
12.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
12.2. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten wird das für den Sitz unserer Gesellschaft sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, einen Unternehmer nach eigener Wahl auch bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere beim Gericht am Sitz des Kunden.
- SCHRIFTFORM
Sofern in diesen AGB Schriftlichkeit gefordert wird, ist dieses Formerfordernis auch durch Brief, Telefax oder E-Mail (auch ohne elektronische Signatur) erfüllt.
- SONDERREGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER
14.1. Folgende Bestimmungen gelten hinsichtlich der kursiv geschriebenen grau markierten Teile nicht für Verbrauchergeschäfte: 2.6., 3.3., 4.3., 4.4., 5.3., 6.5., 7.5., 8.1. bis einschließlich 8.4., 9.2., 9.4., 12.2.,
14.2. Folgende Bestimmungen gelten nur für Verbrauchergeschäfte: 4.2., 11.2., 15
- INFORMATIONEN ZUR AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS FÜR VERBRAUCHER:
15.1. Rücktrittsrecht: Haben Sie ihre Vertragserklärung nicht in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so können Sie von Ihrem Angebot oder vom Vertrag zurücktreten.
15.2. In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist beträgt bei reiner Warenlieferung 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
15.3. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Verlangen Sie ausdrücklich – nach Bestätigung Ihrer Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes – dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verlieren Sie bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht. Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben.
15.4. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss die TTF Frauscher GmbH, Harlochnerstraße 4b, 5230 Mattighofen, Tel. +43 (7742) 59259, E-Mail office@ttf.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail oder Rücktrittsformular) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
15.5. Folgen des Rücktritts: Wird der Vertrag widerrufen, haben wir alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können jedoch die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Ware zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung der Ware.