Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar! Hier haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst:
Was kann gefördert werden?
- Gefördert werden reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
- Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
- Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Wieviel wird gefördert?
- Es werden 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung gefördert, maximal jedoch 2.000 Euro für das Jahr 2024 (bei Kosten bis zu 10.000 Euro) oder 1.500 Euro für das Jahr 2025 (bei Kosten bis zu 7.500 Euro)
Quellen: https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/handwerkerbonus / https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html
Aktuelle FörderungenInternorm Interview
Nach oben scrollen